Vermittlungsbedingungen der Eichbaum GmbH

Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle Ihrer Buchung Inhalt des Vermittlungsvertrages, den Sie – nachfolgend „Kunde“ genannt – mit der Firma Eichbaum GmbH bezüglich der Ferienwohnung/des Ferienhauses abschließen. „Ferienwohnung“, bzw. „Ferienhaus“ werden nachfolgend einheitlich „Feriendomizil“ genannt. Die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen regeln gleichzeitig das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Eigentümer/Vermieter mit dem der Vertrag durch die Vermittlung der Eichbaum GmbH zustande kommt. Der Eigentümer, bzw. Vermieter des Feriendomzils wird nachfolgend aus Vereinfachungsgründen als „Vermieter“ bezeichnet. Die Kontaktdaten des Vermieters nennen wir Ihnen auf Anfrage sowie nach Vertragsschluss in der Buchungsbestätigung. Die Buchungsbestätigung, sowie die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Vermittlungsbedingungen werden von der Eichbaum GmbH gespeichert und können jederzeit bei Bedarf nochmals übermittelt werden. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch.

  1. Stellung und Leistungen der Eichbaum GmbH, Anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1. Die Eichbaum GmbH bietet im Prospekt bzw. auf den Internetseiten die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen mit den Vermietern der Feriendomizile an. Die Eichbaum GmbH hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Vermieter. Dies gilt nicht, soweit die Eichbaum GmbH nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Leistungen bezüglich des Feriendomizils als eigene zu erbringen.

1.2. Die Rechte und Pflichten der Eichbaum GmbH als Vermittler ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB (Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung).

1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vermieter gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen und die mit diesen getroffenen Vereinbarungen.

1.4. Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten von Kunde und Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch die Eichbaum GmbH als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen und Inhalt des mit diesem durch Vermittlung der Eichbaum GmbH zustande kommenden Vertrags.

  1. Buchungsablauf

2.1. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail, oder über das Internet erfolgen. Die der Buchung vorausgehenden Auskünfte der Eichbaum GmbH über die Verfügbarkeit des gewünschten Feriendomizils sind unverbindlich und stellen noch kein Vertragsangebot der Eichbaum GmbH dar.

2.2. Mit der Buchung bietet der Kunde dem Vermieter des Feriendomizils, vertreten durch die Eichbaum GmbH, den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Beschreibung des Feriendomzils, aller ergänzenden Angaben im Prospekt bzw. im Internet und dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an. Im Rahmen des Vertragsangebots erhält der Kunde Auskunft über die Verfügbarkeit und die spezifischen Zahlungskonditionen des gewünschten Feriendomizils.

2.3. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich für Kunde und Vermieter mit der durch die Eichbaum GmbH als Vertreter des Vermieters erfolgender, schriftlicher oder in elektronischer Textform übermittelter Buchungsbestätigung zu Stande. Bei Buchungen kürzer als eine Woche vor Belegungsbeginn kann die Buchungsbestätigung rechtsverbindlich auch in telefonischer Form erfolgen.

  1. Zahlungsabwicklung

3.1. Die Eichbaum GmbH ist hinsichtlich aller Zahlungen, auch bezüglich Rücktrittskosten und sonstigen Zahlungen an den Vermieter, Inkassobevollmächtigte des Vermieters.

3.2. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung), ist eine Anzahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung beträgt 30% des Gesamtpreises und ist innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Buchungsbestätigung an die Eichbaum GmbH zu leisten. Die Restzahlung ist 5 Wochen vor Reiseantritt an die Eichbaum GmbH zu entrichten. Über diese Zahlungskonditionen wird der Kunde auch vor seiner Buchung in der Auskunft über die Verfügbarkeit des Feriendomizils informiert. Sie sind darüber hinaus in der Buchungsbestätigung angegeben.

3.3. Als Zahlungsmittel für die Leistung der Anzahlung sowie der Restzahlung wird die Banküberweisung akzeptiert.

3.4. Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung bei der Eichbaum GmbH oder dem vereinbarten Zahlungsempfänger nicht innerhalb dieser Frist ein, obwohl das Feriendomizil vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist die Eichbaum GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Vermieters dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Kunden namens des Vermieters pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß

Ziffer 4. zu berechnen.

3.5. Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereit und in der Lage ist, und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und auf die vertraglichen Leistungen.

  1. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

4.1. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Verträgen über Feriendomizile gegenüber Vermietern im In- und Ausland kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden wird jedoch bei den der Eichbaum GmbH vermittelten Verträgen durch den Vermieter vertraglich ein Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt. Die Rücktrittserklärung kann ausschließlich an die Eichbaum GmbH als Vertreter des Vermieters gerichtet werden. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2. Die Vermieter können durch die Eichbaum GmbH als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Feriendomzils berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:

  1. a) Bei einem Rücktritt bis zum 90. Tag vor Belegungsbeginn 30% des Gesamtpreises.
  2. b) Bei einem Rücktritt vom 89. Tag bis 60. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises.
  3. c) Bei einem Rücktritt vom 59. bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 75% des Gesamtpreises.
  4. d) Bei einem Rücktritt vom 29. Tag bis zum Tag vor Belegungsbeginn oder weil nicht Anreise ohne Rücktrittserklärung 90% des Gesamtpreises.

4.3. Im Falle der Geltendmachung pauschalierte Rücktrittskosten gemäß der vorstehenden Regelungen 4.2 sind der Eigentümer/Vermieter nicht verpflichtet, Nachweise bezüglich einer anderweitigen Belegung des Feriendomizils im ursprünglich vereinbarten Vertragszeitraum zu erbringen. Es bleibt dem Kunden jedoch ausdrücklich vorbehalten, direkt dem Vermieter gegenüber oder gegenüber der Eichbaum GmbH nachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich kein oder ein wesentlich geringer Ausfall entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur zu Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.

4.4. Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall geltend zu machen, welcher in diesem Fall dem Kunden gegenüber unter Berücksichtigung einer gegebenenfalls erfolgten anderweitige Belegung und der Angaben hierzu sowie ersparter Aufwendungen zu beziffern und zu belegen ist.

4.5. In jedem Fall eines Rücktritts ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter kann selbst oder durch die Eichbaum GmbH als Vertreter dem Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag widersprechen, wenn dieser oder seine mitreisenden Personen den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen oder sonstige vertragswesentliche Umstände bei der Ersatzperson oder ihren Mitreisenden nicht gegeben sind.

4.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich empfohlen.

4.7. Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch auf die Durchführung von Änderungen nach Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, der Belegungsdauer, gebuchter Zusatzleistungen oder sonstiger wesentlicher Vertragsumstände (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird sie auf Wunsch des Kunden tatsächlich vorgenommen, so kann die Eichbaum GmbH namens des Eigentümers bis 90 Tage vor Belegungsbeginn ein Umbuchungsentgelt von 25,- EUR pro Umbuchung verlangen. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls möglich, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügigen Kosten verursachen.

  1. Rücktritt durch den Vermieter

5.1. Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so kann der Kunde wie auch der Vermieter, dieser vertreten durch die Eichbaum GmbH, den Vertrag kündigen. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651 j Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland sowie die Vorschriften, auf die in dieser Bestimmung verwiesen wird, vereinbart.

5.2. Der Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder die Eichbaum GmbH als deren Vertreter, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn diese sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Feriendomzils und des Inventars sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 11. dieser Bedingungen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung des Feriendomzils erlangt.

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

6.1. Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter oder von der Eichbaum GmbH zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.

6.2. Der Vermieter bezahlt an den Kunden jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt.

6.3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthalts entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Eine solche Reiseabbruchversicherung ist im Preis für das Feriendomizil nicht enthalten. Der Abschluss wird empfohlen.

  1. Kaution

7.1. Der Vermieter ist berechtigt, nach Vertragsabschluss, bei Einzug oder bei Schlüsselübergabe (soweit dies, z. B. bei Spätanreise oder Schlüsselhinterlegung nicht möglich ist auch noch später) eine Kaution zu verlangen, soweit sich dies aus der Beschreibung des Feriendomzils und/oder der Buchungsbestätigung ergibt.

7.2. Das Kautionsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Vermieter zu Stande. Die Eichbaum GmbH trifft keinerlei Verpflichtungen zur Abrechnung oder Rückzahlung der Kaution.

7.3. Weisen das Feriendomizil und/oder seine Einrichtungen sowie die Gartenanlage bei der Rückgabe Schäden auf, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese vom Kunden oder seinen Mitreisenden zu vertreten sind, so ist der Vermieter berechtigt, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten. Sofern in der Objektbeschreibung ausdrücklich angegeben, kann der Vermieter die Kaution auch dafür verwenden, Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung, Kaminholz, Zwischenreinigungen sowie sonstige, vor Ort in Anspruch genommene Zusatzleistungen geltend zu machen.

7.4. Der Vermieter erteilt eine Abrechnung der Kaution bei Abreise des Kunden, zahlt den zurück zu erstattenden Kautionsbetrag in bar aus und/oder macht von ihm beanspruchte Einbehalte geltend. Dem Kunden bleiben im Falle eines solchen Einbehalt alle Einwendungen zum Grund und zur Höhe des Anspruchs, auf den der Einbehalt gestützt wird, vorbehalten.

  1. Einreisebestimmungen

8.1. Für deutsche Staatsbürger genügt für (Variable) ein gültiger Personalausweis, bzw. Kinderausweis (keine Ersatzausweise!).

8.2. Über die von ausländischen Kunden zu beachtenden Bestimmungen gibt deren inländische Vertretung oder ein Konsulat Auskunft. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung trifft die Eichbaum GmbH keine Pflicht zur Erkundigung und/oder zum Hinweis auf  Einreisebestimmungen für Nicht- EG-Ausländer, Staatenlose oder Personen mit vergleichbarem Status.

  1. Obliegenheiten des Kunden gegenüber der Eichbaum GmbH und dem Vermieter, Kündigung durch den Kunden

9.1. Mängel der Vermittlungsleistung durch die Eichbaum GmbH sind vom Kunden dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit die Eichbaum GmbH in der Lage gewesen wäre, angemessene Abhilfe zu schaffen.

9.2. Mängel des Feriendomizils selbst, seiner Einrichtungen oder sonstige Mängel oder Störungen sind vom Kunden unverzüglich gegenüber einer der Eichbaum GmbH genannten Stelle, ohne besonderen Hinweis gegenüber dem Vermieter selbst, anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, bestehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber dem Vermieter, soweit dieser in der Lage gewesen wäre, dem Mangel oder der Störung unmittelbar oder durch die Überlassung eines gleichwertigen anderen Feriendomizils abzuhelfen.

9.3. Damit dem Kunden bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich seines Verschuldens oder Nichtverschuldens oder der Schadenshöhe entstehen, wird dringend empfohlen, wenn solche Schäden beim Bezug oder später festgestellt werden, diese dem Vermieter oder seinen hierfür benannten Beauftragten gegenüber unverzüglich auch dann anzeigen, wenn der Kunde solche Schäden nicht selbst verursacht hat und auch dann, wenn sie für ihn nicht störend sind.

9.4. Wird der Aufenthalt im Feriendomizil durch einen Mangel oder eine Störung, für die der Vermieter vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag mit dem Vermieter kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels oder einer solchen Störung aus wichtigem, der Eichbaum GmbH erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, dessen Beauftragte, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter oder dessen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

  1. Haftung

Die vertragliche Haftung der Eichbaum GmbH als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist, für jedwede Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden der Eichbaum GmbH weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder  der Eichbaum GmbH für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

  1. Obliegenheiten gegenüber dem Feriendomizilanbieter

11.1. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung und gegebenenfalls Ersatz der gegen den Vermieter verhängten Bußgelder zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.

11.2. Der Empfang von Gästen des Kunden im Vertragsobjekt ist auf Besuche ohne Übernachtung beschränkt. Eine Aufnahme von Gästen über Nacht bedarf unabhängig von der vorhandenen Anzahl an Schlafgelegenheiten der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters und kann von diesem von der Bezahlung einer Mehrvergütung durch den Kunden abhängig gemacht werden. Ziffer 11.1. gilt entsprechend.

11.3. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters sind Wechselbelegungen, also ein Wechsel oder eine Nachfolge von Personen, die das Feriendomizil tatsächlich bewohnen bzgl. einzelner Personen oder insgesamt nicht gestattet. Im Falle eines entsprechenden  vertragswidrigen Verhaltens ist der Vermieter berechtigt, eine Mehrvergütung zu verlangen.

11.4. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.

11.5. Der Kunde verpflichtet sich, zugleich für seine Mitreisenden in deren Vertretung, das Feriendomizil und seine Einrichtungen pfleglich zu behandeln, und dem Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.

11.6. Räumlichkeiten, Anlagen oder Flächen, die im örtlichen Zusammenhang mit dem Feriendomizil stehen und in der Beschreibung des Feriendomizils oder entsprechender örtlicher Hinweise dahingehend bezeichnet sind, dass sie nicht zu den vertraglich geschuldeten Leistungen gehören, dürfen vom Kunden und seinen Mitreisenden nicht betreten werden.

11.7. Der Kunde ist dazu verpflichtet, das Haus bei der Abreise aufgeräumt, sauber und ordentlich zu verlassen. Restliche Lebensmittel sind mitzunehmen bzw. zu entsorgen. Der Müll ist ebenfalls selbst zu entsorgen. Wird das Feriendomizil nicht ordnungsgemäß hinterlassen, ist der Vermieter berechtigt, die entstandenen Kosten von der Kaution einzubehalten.

11.8. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn

  1. a) dies in der Beschreibung des Objekts vorgesehen ist
  2. b) bei der Buchung zu Art, Rasse und Größe wahrheitsgemäße Angaben gemacht wurden
  3. c) in der Buchungsbestätigung die ausdrückliche Zusage bezüglich der Gestaltung der Mitnahme erfolgt ist
  4. d) und die Tiere stubenrein und gut erzogen sind und den bei der Buchung gemachten Angaben entsprechen. Betten und Sofas sind den Zweibeinern vorbehalten.
  5. Ausschlussfrist für Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag, Verjährung, Information zur Verbraucherstreitbeilegung

12.1. Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Eichbaum GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Eichbaum GmbH beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Eichbaum oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Eichbaum GmbH beruhen.

12.2. Alle übrigen Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren in einem Jahr.

12.3. Die Verjährung nach Ziffern 12.1 und 12.2 beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde vom Anspruch Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

12.4. Schweben zwischen dem Kunden und der Eichbaum GmbH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder die Eichbaum GmbH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12.5. Die Eichbaum GmbH weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass die Eichbaum GmbH nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für die Eichbaum GmbH verpflichtend würde, informiert die Eichbaum GmbH die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Die Eichbaum GmbH weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand

13.1. Hinsichtlich der Vermittlungstätigkeit der Eichbaum GmbH findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Eichbaum GmbH ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

13.2. Der Kunde kann die Eichbaum GmbH, soweit die Eichbaum GmbH als Vermittler in Anspruch genommen wird, nur an dessen Sitz verklagen.

13.3. Für Klagen der Eichbaum GmbH gegen den Kunden, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht werden, ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht werden, als Gerichtsstand der Sitz der Eichbaum GmbH vereinbart.

13.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder europarechtlicher Vorschriften, die auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und der Eichbaum GmbH anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.